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   LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19 B   

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LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19 B (https://dejure.org/2020,19616)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19 B (https://dejure.org/2020,19616)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - L 7 BA 1487/19 B (https://dejure.org/2020,19616)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Da die Regelungen über die Zustellung der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Adressaten dienen und gewährleisten sollen, dass dieser tatsächlich Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung darauf einrichten kann (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87 - NJW 1988, 2361; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 - BVerwGE 104, 301 - juris Rdnr. 18; Ronellenfitsch in BeckOK VwVfG, Stand 1. Oktober 2019, § 10 VwZG Rdnr. 1), kommt eine öffentliche Zustellung nur als letztes Mittel in Betracht (Danker, VwZG, 1. Aufl. 2012, § 10 Rdnr. 1; Mutschler in Kasseler Kommentar, Stand März 2020, § 65 SGB X Rdnr. 43, Schlatmann in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 10 VwZG Rdnr. 2; Ronellenfitsch in BeckOK VwVfG, Stand 1. Oktober 2019, § 10 VwZG Rdnr. 2).

    Die Behörde muss zunächst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um das Dokument dem Empfänger zu übermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87 - NJW 1988, 2361; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 - BVerwGE 104, 301 - juris Rdnr. 18; Bundesfinanzhof , Beschluss vom 9. August 2007 - V B 149/06 - juris Rdnr. 7; Beschluss vom 13. März 2003 - VII B 196/02 - juris Rdnr. 20).

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Da die Regelungen über die Zustellung der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Adressaten dienen und gewährleisten sollen, dass dieser tatsächlich Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung darauf einrichten kann (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87 - NJW 1988, 2361; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 - BVerwGE 104, 301 - juris Rdnr. 18; Ronellenfitsch in BeckOK VwVfG, Stand 1. Oktober 2019, § 10 VwZG Rdnr. 1), kommt eine öffentliche Zustellung nur als letztes Mittel in Betracht (Danker, VwZG, 1. Aufl. 2012, § 10 Rdnr. 1; Mutschler in Kasseler Kommentar, Stand März 2020, § 65 SGB X Rdnr. 43, Schlatmann in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 10 VwZG Rdnr. 2; Ronellenfitsch in BeckOK VwVfG, Stand 1. Oktober 2019, § 10 VwZG Rdnr. 2).

    Die Behörde muss zunächst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um das Dokument dem Empfänger zu übermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87 - NJW 1988, 2361; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 - BVerwGE 104, 301 - juris Rdnr. 18; Bundesfinanzhof , Beschluss vom 9. August 2007 - V B 149/06 - juris Rdnr. 7; Beschluss vom 13. März 2003 - VII B 196/02 - juris Rdnr. 20).

  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Fehler bei einer öffentlichen Zustellung führen unabhängig davon, ob sie der Behörde bekannt und von ihren Bediensteten verschuldet waren, zur Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung (vgl. Bundesgerichtshof , Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303; Schlatmann in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 10 VwZG Rdnr. 2, 10; Smollich in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 10 VwZG Rdnr. 2).
  • BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 69.94

    Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung - Verpflichtung eines Gerichts zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Die Beklagte war im Hinblick auf die gravierenden Folgen für die Rechtsverteidigung der Klägerin nicht berechtigt, nach Abschluss ihrer Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Klägerin im Juli 2015 ohne erneute Ermittlungen erst im Januar 2016 die öffentliche Zustellung des Widerspruchsbescheids zu veranlassen (vgl. BFH, Beschluss vom 13. März 2003 - VII B 196702 - juris Rdnr. 22; BVerwG, Beschluss vom 25. April 1994 - 1 B 69/94 - juris Rdnr. 10).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Das SG wird daher - ggf. nach Beiladung der Beschäftigten R. W. und M. K. sowie der Fremdsozialversicherungsträger (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209) - sich mit den tatsächlichen und rechtlichen Einwendungen der Klägerin bezüglich der von der Beklagten angenommenen versicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Höhe der Beitragsnachforderung zu beschäftigen haben.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO verlangt eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit; dabei sind freilich keine überspannten Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung des Senats unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht BVerfGE 81, 347, 357).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Dies gilt namentlich dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bislang höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102; NJW 2004, 1789; NVwZ 2006, 1156; Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 62 Nr. 9) oder eine weitere Sachaufklärung, insbesondere durch Beweisaufnahme, ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG NZS 2002, 420; info also 2006, 279).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Dies gilt namentlich dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bislang höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102; NJW 2004, 1789; NVwZ 2006, 1156; Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 62 Nr. 9) oder eine weitere Sachaufklärung, insbesondere durch Beweisaufnahme, ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG NZS 2002, 420; info also 2006, 279).
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Dies gilt namentlich dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bislang höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102; NJW 2004, 1789; NVwZ 2006, 1156; Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 62 Nr. 9) oder eine weitere Sachaufklärung, insbesondere durch Beweisaufnahme, ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG NZS 2002, 420; info also 2006, 279).
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19
    Dies gilt namentlich dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bislang höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102; NJW 2004, 1789; NVwZ 2006, 1156; Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 62 Nr. 9) oder eine weitere Sachaufklärung, insbesondere durch Beweisaufnahme, ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG NZS 2002, 420; info also 2006, 279).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

  • BFH, 09.08.2007 - V B 149/06

    Ladung; öffentliche Zustellung

  • VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20

    Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene

    Vor diesem Hintergrund ist die Voraussetzung des "unbekannten Aufenthaltsortes des Empfängers" nicht schon dann erfüllt, wenn der Aufenthaltsort der Behörde unbekannt ist; vielmehr sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - juris Rn. 18 f.; OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 12 A 503/13 -, juris Rn. 36; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2020 - L 7 BA 1487/19 B -, juris Rn. 10).

    Auf einen solchen Zustellungsversuch kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass dieser erfolglos bleiben wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2020 - L 7 BA 1487/19 B -, juris Rn. 10).

    Liegt zwischen den letzten Ermittlungsbemühungen der Behörde und der Anordnung der öffentlichen Zustellung ein längerer Zeitraum, sind erneut Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen, da zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sein können, die erneute Nachforschungen erfolgsversprechend erscheinen lassen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2020 - L 7 BA 1487/19 B -, juris Rn. 10).

  • VG Hamburg, 18.01.2022 - 15 K 211/21

    Erfolglose Klage gegen die Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach dem

    Die Anordnung der öffentlichen Zustellung ist regelmäßig erst zulässig, wenn ein Versuch der Zustellung an die letzte bekannte Anschrift erfolglos geblieben ist; auf einen solchen Zustellungsversuch kann nur verzichtet werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass er erfolglos bleiben wird (zu allem LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.7.2020, L 7 BA 1487/19, juris Rn. 10).
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